Steuerfalle für Unternehmer: Die Kaufoption bei Leasingverträgen
Wie man einen Dienstwagen optimal nutzt, haben wie bereits in einem unserer früheren Beiträge erläutert. Die meisten Firmenfahrzeuge werden geleast. Dafür gibt es Gründe. Bei den einen ist das Fahrzeug ein Prestigeobjekt, das nach einer gewissen Zeit zurückgegeben und gegen ein neues eingetauscht wird. Bei anderen sind es steuerliche Erwägungen, da laufende Leasingraten als Betriebsausgaben abgezogen, während bei einem kreditfinanzierten Kauf lediglich die Zinsen und die Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden können. Vorsicht ist vor allem beim Kauf eines Leasingfahrzeuges geboten. Warum das eine Steuerfalle ist – das erfahren Sie hier. Inhalt und Nutzen eines Leasingvertrags Beim Leasingvertrag handelt es sich um eine Sonderform der entgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern, die im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) nicht explizit geregelt ist. Sonderform bedeutet, dass der Leasingvertrag ein atypischer Mietvertrag mit kaufrechtlichen Elementen ist. Von besonderer Bedeutung sind im Leasingvertrag unter anderem die Vertragspflichten, die Grundlaufzeit und die Leasingraten. So muss im Vorfeld