Beim Hauskauf Steuern sparen und die Steuerlast mit Köpfchen senken
Wie Vermieter Steuern sparen können, haben wir im Beitrag „Steuerspartipps für Vermieter“ erklärt. Beim Hauskauf ist es die Grunderwerbsteuer, die die Freude am Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung deutlich trüben kann. Sie fällt auf den Gesamtpreis einer Immobilie an. Das bedeutet einerseits eine große finanzielle Last, bietet andererseits aber auch Handlungsspielraum, um die Steuerlast zu senken. Wie das funktioniert – lesen Sie mehr. Die Grunderwerbsteuer im Profil Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Verkehrssteuer. Sie wird einmalig erhoben, wenn ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung im Inland an einen neuen Eigentümer verkauft wird. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist Sache der Länder und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist nach § 8 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Kaufpreis. Die Grunderwerbsteuer wird nur für bestimmte Erwerbsformen erhoben, zu denen unter anderem unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Anteile an