Steuerspartipps für Rentner
In unserer Blogreihe zum Thema Steuerspartipps haben wir uns bereits mit den Steuererklärungen von Vermietern, Berufseinsteigern, Eltern und Selbstständigen befasst. Wer denkt, das Thema Steuern sei mit der Rente passé, liegt gänzlich falsch. Längst sind die Zeiten vorbei, in denen der Eintritt in das Rentenalter mit dem Abschied vom Finanzamt verbunden war. Wer heute mehr als 1.300 Euro Rente erhält, muss mindestens 100 Euro Steuern im Jahr einkalkulieren. Auch eine Rentenerhöhung kann dazu führen, dass sich Senioren wieder mit der Steuererklärung beschäftigen müssen. Doch auch für Rentner gibt es legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken oder unter die Steuergrenze zu rutschen. Wie das funktioniert – lesen Sie mehr. Steuererklärung für Senioren: Steuermindernde Ausgaben Bis 2004 war die Steuererklärung für Rentner kein Thema. Das änderte sich mit dem Alterseinkünftegesetz. Seitdem sind auch Rentner steuerpflichtig, sofern ihr Einkommen den Grundfreibetrag, das ist das steuerfreie Existenzminimum, übersteigt. Der Grundfreibetrag lag 2015 bei 8.472 Euro