Erbschaftsteuer – wann fällt sie an und wie wird sie berechnet?
Vor kurzer Zeit haben wir über das Berliner Testament informiert. Ein wichtiges Thema ist auch die Erbschaftssteuer. Wer aufgrund eines Todesfalls etwas erbt, muss diese unter bestimmten Voraussetzungen zahlen. Ihre Höhe orientiert sich am Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben und an der Unterteilung in insgesamt drei Steuerklassen. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Erbschaftsteuer finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und in der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV). Doch wann fällt sie an, wie wird sie berechnet und wie hoch ist sie? Wer zahlt Erbschaftssteuer? Personen, die der Einkommensteuerpflicht unterliegen, sind verpflichtet, Erbschaftsteuer zu zahlen. Eine generelle Befreiung ist gesetzlich nicht vorgesehen, wohl aber ein Erbschaftsteuer Freibetrag. Übersteigt der Erbschaftsteuer Freibetrag das Erbe, muss keine Steuer entrichtet werden. Der Freibetrag variiert zwischen 20.000 und 500.000 Euro und orientiert sich am Grad des Verwandtschaftsverhältnisses. Es gibt eine Ausnahme von der generellen Erbschaftsteuerpflicht, die die Kernfamilie begünstigt. Seit 2009 ist