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Jahresabschluss Online

-Schließen Sie das Geschäftsjahr beruhigt ab-

Wir sind Ihr Steuerberater für die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmenüberschussrechnung.

Der Jahresabschluss bzw. die Einnahmenüberschussrechnung schließt die Buchführung Ihres Geschäftsjahres ab, weist Ihr Geschäftsergebnis auf und zeigt die Zusammensetzung des Betriebsvermögens. Er dient auch als Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens. Außerdem wird anhand dessen die Höhe erfolgsabhängiger Ausschüttungen bestimmt (Dividenden und Erfolgsbeteiligungen). Auch Banken ziehen das Ergebnis vom Jahresabschluss als Kriterium für Kreditvergaben heran.

Wer muss einen Jahresabschluss bzw. eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen?

Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Bilanzierungspflicht jedes Kaufmanns festgelegt. Jedoch hängt es von der Rechtsform, des Umsatzes und der Tätigkeit des Unternehmers ab, ob er zur Erstellung einer Bilanz (Jahresabschluss) oder einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) verpflichtet ist.

Bilanzierungspflichtig sind:

  • Einzelunternehmer, wenn der jährliche Umsatz mehr als 600.000 € oder der Gewinn mehr als 60.000 € beträgt.
  • Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, KG, OHG und GbR). Sie müssen den Jahresabschluss aber nicht unbedingt im Bundesanzeiger veröffentlichen.
  • Beschränkt haftende Gesellschaftsformen (GmbH, GmbH & Co. KG, Limited oder UG). Hier ist die Veröffentlichung der Daten um Bundesanzeiger Pflicht, damit die Bilanzen beim Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung stehen. Weiterhin sind für die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen notwendig.

Nicht bilanzierungspflichtig sind:

  • Freiberufler, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Unternehmensberater, Journalisten oder Künstler. Hier muss lediglich die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR oder auch Gewinnermittlung) beim Finanzamt vorgelegt werden.

Unsere Leistungen zur Erstellung des Jahresabschlusses:

  • Pünktliche Erstellung
  • Überprüfung nach möglichem Optimierungspotenzial
  • Registrierung und Veröffentlichung beim Bundesanzeiger
  • Elektronische Übermittlung an das Finanzamt (E-Bilanz)
  • Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Aufgabebilanzen bei Geschäftsveräußerung oder -aufgabe
  • Unterstützung bei Betriebsprüfung
  • Erstellung von freiwilligen Jahresabschlussberichten

Unsere Leistungen zur Erstellung der Einnahmeüberschussrechnung:

  • Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Überprüfung und/oder Korrektur Ihrer Buchhaltungsaufzeichnungen
  • EÜR online: Wir nehmen Ihre Daten und Aufzeichnungen digital und online über unser verschlüsseltes System entgegen

 

Woraus ergibt sich der Preis für Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen?

„Der Jahresabschluss ist doch nur ein Knopfdruck, daher müsste er doch eigentlich kostenlos sein.“

Das hören wir leider öfter. Und oberflächlich betrachtet stimmt es ja auch. Aber jedes Programm ist nur so klug wie sein Anwender. Dieser muss vom Fach sein, da er die einzelnen Positionen Ihrer Bilanz korrekt bewerten und analysieren muss. Das erledigt leider kein Programm. Für die Beurteilung von Optimierungsmöglichkeiten müssen Überlegungen angestellt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Für jeden Mandanten wird also qualifiziertes Fachpersonal gestellt. Man beachte auch die lange und intensive Lehrzeit von Steuerfachangestellten, zu der noch die notwendige Zeit an Berufserfahrung hinzugezählt werden muss, bevor Jahresabschlüsse erstellt werden dürfen.

Auch Steuerberater werden, sofern sie aus der Praxis kommen, erst nach zehn Jahren Berufspraxis berufen und haben zuvor schwerste Prüfungen zu bestehen, bei denen nicht selten nur etwa knapp 20 Prozent der Prüfungsanwärter überhaupt bestehen. Steuerrecht ist komplex, umfangreich und wird jährlich verändert sowie erweitert. Daher sind die Kosten nicht unbegründet.

 

Was kostet der Jahresabschluss?

So einfach und schön es wäre, lässt sich das pauschal leider nie sagen. Für die Zusammensetzung des Preises spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Wie groß ist das Unternehmen? Wie hoch ist der Jahresumsatz? Dauert die Bearbeitung drei Stunden oder drei Wochen? Sind viele Rückfragen zu klären und ist das Ergebnis der Buchhaltung sauber und korrekt? In welchem Umfang muss der Jahresabschluss erstellt werden?

All diese Fragen klären wir aber vorab, indem wir relevante Daten abfragen und die Unterlagen einsehen. Dennoch wird das Honorar nicht einfach Pi mal Daumen festgesetzt, sondern unterliegt der Regelung der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV). Hier ist gesetzlich geregelt, nach welchen Faktoren welches Honorar verlangt werden muss. Gestaffelt sind die Gebührenstufen nach Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr. Und hier spielt dann wieder die Komplexität des Falls eine Rolle. Ist die Erstellung absehbar aufwendig und kompliziert, dann kommt der Steuerberater mit der Mindestgebühr zeitlich wohl nicht hin. All das lässt sich aber vorab schon klären.

Schauen Sie gerne in unserem Kostenrechner vorbei. Hier stellen wir schon alle relevanten Fragen, einfach, schnell und unkompliziert, sodass Sie vorher schon wissen, was der Jahresabschluss beziehungsweise die Einnahmenüberschussrechnung bei uns kostet.

 

Sie haben Fragen zum Thema Jahresabschluss, Einnahmenüberschussrechnung, Einnahmenüberschussrechnung online oder benötigen Hilfe? Nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu Venvie aus. Dazu erreichen Sie unsere Kanzlei telefonisch unter 030 / 37592110 oder nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, wenn Sei Fragen zu unserem Service haben.

Keine Fragen aber Sie möchten wissen, wie viel Ihr Jahresabschluss bei uns kostet? Dann geht es hier direkt zu unserem Kostenrechner, mit dem Sie aktuelle Preise für Buchhaltung und weitere Leistungen errechnen können.